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Bilder

Katzenhotel am Deister Dr. Marion Robra

Katzenhotel Katz

Vertrag

Vertrag zur Unterbringung einer Katze(n)

zwischen                                                    , wohnhaft in                                                                                                                                                                                                                                                   
, im Folgenden als "Besitzer*in" bezeichnet,

und dem Katzenhotel Katz, vertreten durch Dr. Marion Robra, im Folgenden als "Hotelbetreiberin" bezeichnet.

1. Gegenstand des Vertrags

Der/die Besitzer*in beauftragt das Katzenhotel mit der vorübergehenden Unterbringung seiner/ihrer Katze(n) gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und des vom, von der Besitzer*in ausgefüllten Buchungsformulars.

2. Unterbringungszeitraum

Die Katze(n) des/der Besitzer*in werden in der Zeit vom                                         bis zum                           im Katzenhotel Katz untergebracht.

Die Anreise erfolgt zwischen                                              Uhr

Die Abreise erfolgt zwischen                                              Uhr

3. Unterbringungsbedingungen

3.1 Die Katze(n) des, der Besitzer*in muss(en) gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der, die Besitzer*in versichert, dass die Katze(n) über alle geforderten Impfungen, Flohbehandlungen und Entwurmungen verfügt.

3.2 Der, die Besitzer*in stellt sicher, dass die Katze(n) einen gültigen Impfausweis besitzen, der bei der Aufnahme im Katzenhotel vorgelegt wird.

3.3 Nach Rücksprache mit der Hotelbetreiberin werden die Katzen zur Aufnahmeuntersuchung in der Woche vor ihrem Aufenthalt im Kleintierzentrum am Deister vorgestellt und tierärztlich untersucht. Eine Unterbringung im Katzenhotel erfolgt nur, wenn der Gesundheitszustand der Katze es zulässt.

Die Katze wird nach dem ersten Kotabsatz im Hotel auf die Ausscheidung von Giardien und Coronaviren getestet. Die Kosten für den Test sind im Voraus bei der Aufnahmeuntersuchung zu entrichten.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und ist im Anschluss an die Untersuchung direkt im Kleintierzentrum zu zahlen.

3.4 Der, die Besitzerin erklärt sich damit einverstanden, dass die Katze(n) in dem von ihm, ihr gebuchten Apartment(s) untergebracht werden. Freilauf wird gemäß Buchungsformular gewährt.

3.5 Der, die Besitzer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die Katze(n) während ihres Aufenthalts im Katzenhotel angemessen versorgt und gepflegt werden, einschließlich Fütterung, Reinigung des Apartments und tierärztlicher Versorgung im Falle von Krankheit oder Verletzung.

3.6 Der, die Besitzer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die Katze(n) bei Bedarf gemäß den Angaben im Buchungsformular tierärztlich behandelt werden und trägt die Kosten für solche Behandlungen. Bei einer Behandlung durch das Kleintierzentrum am Deister wird der, die Besitzer*in vorab schriftlich oder dessen/deren Stellvertreter*in (Notfallkontakt) über die zu erwartenden Behandlungskosten informiert. Die Behandlungskosten sind spätestens bei Abholung der Katze(n) zu begleichen.

4. Haftung

Die Hotelbetreiberin haftet nicht für Verletzungen, Krankheiten oder den Tod der Katze(n) des, der Besitzer*in während ihres Aufenthalts im Katzenhotel, es sei denn, diese wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht.

5. Gebühren

5.1 Unterbringungsgebühr

Der, die Besitzer*in zahlt eine Gebühr von:

45 Euro pro Tag/Apartment bei einer Unterbringung bis zu 7 Nächten
43 Euro pro Tag/Apartment bei einer Unterbringung von 8 bis zu 14 Nächten
41,50 Euro pro Tag/Apartment bei einer Unterbringung von mehr als 14 Nächten

für die Unterbringung einer Katze in der Katzenpension. Für eine weitere Katze im gleichen Apartment
beträgt die Gebühr:

15 Euro pro Nacht bei einer Unterbringung bis zu 7 Nächten
13 Euro pro Nacht bei einer Unterbringung von 8 bis zu 14 Nächten
11,50 Euro pro Nacht bei einer Unterbringung von mehr als 14 Nächten

5.2 Servicegebühr

Für die Reinigung des Apartments wird je Apartment eine einmalige Servicegebühr von 25 Euro erhoben. Die Gebühr ist im Voraus zusammen mit der Unterbringungsgebühr zu entrichten.

5.3 Quarantänegebühr

Die Katze wird nach dem ersten Kotabsatz im Hotel auf die Ausscheidung von Giardien und Coronaviren getestet. Sollte der Test positiv sein, oder die Katze Anzeichen einer anderen ansteckenden Erkrankung zeigen, bleibt die Katze(n) während ihres Aufenthalts unter Quarantäne in ihrem Apartment.

Der, die Besitzer*in willigt ein, dass die Katze bei einem positiven Giardientest mit Panacur behandelt und entsprechende Hygienemaßnahmen ergriffen werden. 7 Tage nach Beendigung der Therapie wird ein erneuter kostenpflichtiger Test auf eine Giardienausscheidung durchgeführt.

Katzen, die Coronaviren ausscheiden, bleiben während des gesamten Aufenthaltes unter Quarantäne. Eine Therapie ist nicht möglich.

Die Quarantänegebühr wird bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnis berechnet und beträgt

15 Euro pro Nacht

Die Gebühr ist vorab als Überweisung oder spätestens bei Abreise in bar zu entrichten.

5.4 Hygienegebühr

Bei Unsauberkeit der Katze wird je Grundreinigung je Tag eine Gebühr von 10 Euro erhoben. ie Gebühr ist vorab als Überweisung oder spätestens bei Abreise in bar zu entrichten.

Die Gebühr wird nicht zusätzlich zur Quarantänegebühr erhoben.

6. Stornierung

Eine Stornierung der Buchung bis zu 12 Wochen vor Urlaubsantritt im Katz ist kostenlos. Danach werden 50% der Übernachtungsgebühr als Stornierungsgebühr einbehalten.

7. Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn eine der Vertragsparteien gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Wennigsen zuständig.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen ausgefertigt, je eine für jede Vertragspartei.

Besitzer:                                                                                                                       

 

Ort                                                                                         Datum:

 

Hotelbetreiber:                                                                                               

 

Ort                                                                                         Datum: